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§ 1: Die Teilnahme an einer Segelreise ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Reisepreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restsumme fällig.

§ 2: Wird die Teilnahmeerklärung nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang vom Veranstalter abgelehnt, kommt der unten näher beschriebene Vertrag zustande.

§ 3: Tritt ein Teilnehmer von der Reise zurück, so muss dem Veranstalter oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson oder gelingt es dem Veranstalter, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen – abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von CHF 100,- und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandener Kosten – zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme an der Segelreise nicht genügt.

Wird keine Ersatzperson gefunden, gelten folgende Stornogebühren:

Stornierung bis 90 Tage vor Reisebeginn: pauschal CHF 200.-

Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises

Stornierung kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.

Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Fall eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.

§ 4: Die ausgedruckten Reiserouten werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Reiserouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den oben erwähnten Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. sein Schiffsführer die neue oder weitere Reiseroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Maßgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er nicht nur Reisegast sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss. Ausgenommen hiervon sind lediglich dafür speziell ausgeschriebene Törns.

§ 5: Bei Segelreisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf der vorherigen Segelreise widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung geführt haben. Die Reise selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segelreisen manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko beinhaltet.

§ 6: Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§ 7: Folgende Kosten sind, wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, bei unseren Törns nicht im Reisepreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten. Auf unseren Törns wird der Skipper an Bord freigehalten.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und außen sauber zu halten und in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen.

§ 8: Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.

§ 9: Der Veranstalter und andere Mitsegler haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände (nicht mit Bändsel gesicherte Brillen, Fotoapparate usw.) oder Wertsachen von Reiseteilnehmern.

§ 10: Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden wie auch Körperschäden ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt.

§ 11: Der Veranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

§ 12: Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Reisebeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segelreisen) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Reisetages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segelreisen bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einer einwöchigen Segelreise bzw. 72 Stunden bei einer zwei- oder mehrwöchigen Segelreise durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

§ 13: Der Veranstalter behält sich vor, eine Segelreise - bei voller Rückerstattung des gezahlten Reisepreises - aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt. Die Wahrscheinlichkeit eines Reise-Stornos durch den Veranstalter aus diesem Grund liegt nach Erfahrungen der Branche unter 2%.

§ 14: Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.

§ 15: Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass während dem Törn erstellte Fotos von free sea yachting kommerziell vermarktet werden dürfen, z.B. Crewfoto auf der Homepage.

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